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Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist laut Schulgesetz die Versammlung aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter. Sie ist das oberste Elterngremium an der Schule und soll die Interessen aller Eltern der Schule vertreten. Sie kann also in Angelegenheiten, die allein die Eltern betreffen, Beschlüsse fassen und Anträge an die Schulkonferenz stellen.


Die Schulpflegschaft bündelt die Stimmen aller Eltern am THG. Sie fördert den konstruktiven Austausch mit Schulleitung und Kollegium, bringt Elternperspektiven in Entscheidungen ein und stärkt so das Schulleben – transparent, dialogorientiert und im Sinne der Schülerinnen und Schüler.


Wer wir sind

Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Klassen- und Jahrgangspflegschaften. Den Vorsitz führt eine aus der Elternschaft gewählte Person mit Stellvertretung.

Was wir tun

Wir informieren Eltern regelmäßig über relevante Schulthemen und tauschen uns zu aktuellen Projekten aus. In Schulkonferenz und Gremien vertreten wir die Interessen der Eltern und gestalten Schule aktiv mit. Dabei unterstützen wir Entwicklungsprozesse, etwa in den Bereichen Digitalisierung und Prävention, und vernetzen uns eng mit Schulleitung, Lehrkräften, der SV und dem Förderverein. Zudem engagieren wir uns bei Veranstaltungen, Projekttagen und Schulfesten.

Wie wir arbeiten

Wir treffen uns regelmäßig, berichten aus den Klassen- und Jahrgangspflegschaften und fassen transparente Beschlüsse. Anliegen der Eltern sammeln und priorisieren wir, bevor sie in die zuständigen Gremien eingebracht werden. Kurze Wege sichern der direkte Kontakt zur Schulleitung sowie feste Ansprechpersonen in Fach- und Projektgruppen.

Mitmachen und Kontakt

Sie möchten sich einbringen oder haben ein Anliegen? Wenden Sie sich an Ihre Klassen- oder Jahrgangspflegschaft, oder direkt an den Schulpflegschaftsvorsitz. Termine, Protokolle und Hinweise erhalten Eltern über die gewählten Vertretungen und die schulischen Kommunikationskanäle. 


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